Die Geschichte von Leitern & Tritten, Absturz und Vorbeugen…

Ich lehn mich jetzt mal weit aus dem Fenster und behaupte jedes Unternehmen besitzt mindestens eine Leiter oder einen Tritt und damit ein Arbeitsmittel im Haus, das gehegt und gepflegt und vor allem regelmäßig geprüft werden möchte. Ansonsten kann ein harmloser kleiner Leiterunfall schnell mal zum großen Drama werden. Nicht nur, dass auch so ein Sturz oft übel schmerzhaft sein kann, es kann sich daraus auch ein ziemlich heftiges Haftungsthema für den Eigentümer und damit für den, für den ordnungsgemäßen Zustand Verantwortlichen (im Zweifel Geschäftsführer) ergeben.

„Fast jeder 15. Leiterunfall in der Wirtschaft hat schwere Folgen oder endet sogar tödlich“
Auszug aus unserer „Literaturempfehlung“: Die neue TRBS 2121-2 ein Kommentar von Dipl.-Ing. Hendrikje Rahming, Referat Hochbau, BG Bau Prävention

Wer sich schon mit diesen Aufklebern für das kommende Jahr eingedeckt hat, braucht jetzt nicht wirklich weiterlesen, denn er/sie weiß aller Voraussicht nach schon, was zu tun ist. Für alle anderen, die wahrscheinlich gerade mit dem „was-denn-noch-alles“-Augenrollen reagiert haben. Kurz mal durchatmen und weiterlesen. In ca. drei Minuten gibt´s die Erkenntnis, dass das gar nicht so schwierig ist.

Das Paragraphen-Gedöns vorab:
Es gibt natürlich Gesetze, Verordnungen und Regeln für die Nutzung von Leitern und Tritten. Hier die wichtigsten im Überblick

    • §5 ArbSchG „Umgang mit Leitern“
    • BetrSichV
    • TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
    • DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ LINK

Wer nun aufmerksam alle genannten Quellen durchgelesen hat, der merkt, dass alle Texte eins gemeinsam haben:

Der Absturz einer Person soll verhindert werden. Logisch, bin doch nicht auf den Kopf gefallen, gesunder Menschenverstand.

Hier nochmals kurz die möglichen Konsequenzen falls doch mal was passiert und gleich im Anschluss die notwendigen Maßnahmen:
Wenn sich ein(e) Beschäftigte:r bei der Ausübung einer Tätigkeit – in diesem Fall irgendwas im Zusammenhang mit einer Leiter – verletzt, dann bedeutet das Papierkram: die Unfallanzeige muss geschrieben, eine Dokumentation verfasst werden. Wenn´s ganz blöd kommt fällt die/der Mitarbeiter:in für eine längere Zeit aus, die Deadline kann nicht eingehalten werden, es muss Ersatz her, das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Wie bereits eingangs erwähnt, wenn sich die/der Beschäftigte schwerwiegender verletzt, interessiert sich auch schon mal ein Gericht aber in jedem Fall die zuständige Berufsgenossenschaft dafür, was da wie, warum vorgefallen ist. Also noch mehr Papierkram und ggf. auch noch Besuch von offizieller Seite, in welcher Form auch immer.

Wohl dem, der z. B. mittels Gefährdungsbeurteilung + Unterweisung (schriftlich) dokumentiert hat, dass sich an die entsprechenden Vorgaben gehalten wurde und es sich um einen Unfall handelt. Denn Unfälle können immer geschehen, wer allerdings z. B. eine Sicherheitseinrichtung außer Kraft setzt und damit das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße (§26 ArbSchG).

Hier unser üblicher Disclaimer: Wir sind keine Juristen, wir betrachten diese Themen aus unserer Rolle & Funktion als Sicherheitsingenieure, SIFAs oder Arbeitsschutzkoordinatoren heraus. Es handelt sich bei diesen Ausführungen weder um eine Rechtsberatung noch um eine Rechtsgestaltung. Im Bedarfsfall können wir einen Juristen empfehlen und NEIN, wir bekommen keine Vermittlungsprovision…

Nichts desto trotz, zeigen wir im Folgendem auf, wie es nach unserer Erfahrung gut funktioniert um hier die Gefährdung so gut wie möglich zu vermeiden und sollte doch mal was passieren, man nachweisen kann, dass man sich ausreichend gekümmert hat.

So einfach kann es gehen. Mit nur zwei Schritten zum sicheren Umgang mit Leitern & Tritten

1. Gefährdungsbeurteilung erstellen
= generelle Überlegung, was kann passieren und was kann man tun, damit es nicht passiert.
Nennt man zusammengefasst Risikobewertung + Maßnahmen nach STOP-Prinzip
Siehe dazu unseren Blogeintrag No Risk(assesment) no fun | Risikobewertung im Unternehmen

2. Umsetzen der Maßnahmen
Hier unsere ganz persönlichen Top Five zum Thema Risikominimierung bei der Verwendung von Leitern und Tritten.

  • Alternativen zur Benutzung von Leitern in Betracht ziehen. Muss nicht immer die Scherenhubbühne sein, so ein Rollgerüst ist, wenn richtig aufgebaut echt was Feines… Dabei aber bitte immer den dreiteiligen Seitenschutz verwenden und nicht von außen an den horizontalen Streben aufsteigen. Wenn doch, kann auch gleich eine Leiter verwendet werden!
  • Nur geprüfte Leitern einsetzen. Wie oft geprüft werden soll/muss hängt von der Nutzung ab. Mindestens jährlich wäre schon gut…
  • Mitarbeiter:innen, die Leitern nutzen im ordnungsgemäßen Umgang unterweisen. Und darauf achten, dass „das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht“ kein Gewohn-heitsrecht darstellt und die Unfallstatistik beweist, dass mit einer Bockleiter laufen gerne mal zu Unfällen führt.
  • Regelmäßig auch mal nachgucken, wie die Mitarbeiter:innen das denn so machen, da die Wirksamkeitskontrolle und Kontrollverantwortung auch dazu gehört.
  • Und wer stolze:r Besitzer:in eines amtlichen Leitern-Parks ist. Unser ultimativer Tipp: Der/die Leiternbeauftragte
    Es mag sein, dass hier nicht gleich die Freiwilligen in Scharen angelaufen kommen, wenn man diese Stelle ausruft. Wenn man aber demjenigen, der sich dazu bereit erklärt oder den man dazu verdonnert auch die entsprechende Zeit und Mittel (z. B. auch mal eine Schulung bei der support factory 😉 dann kann das schon mal zum gern gemachten Fachgebiet werden.

Sicher, einige der vorgenannten Maßnahmen sind auch ein wenig lästiger Papierkram, es dauert seine Zeit, da muss man sich kümmern…

Aber hier schon mal die gute Nachricht: Wenn man das System „Gefährdungsbeurteilung > Maßnahmen > regelmäßige Prüfung + Kontrollen“ mal aufgesetzt hat ist es in der Folge gar nicht mehr so viel Arbeit. Und wir können (fast) versprechen, dass es in jedem Fall lohnt.

  • weniger Verletzungen und Unfälle
  • weniger Krankenstand
  • zufriedenere Mitarbeiter:innen, denn es bedeutet auch Wertschätzung, wenn man sich um die Gesundheit bemüht

Hier nun noch ein paar Dinge aus der Rubrik „Hätten Sie gewusst?!“ zum Thema Leitern:

Kann ich eine (geprüfte) Leiter jederzeit nutzen? Das hängt davon ab…

Als Zu- oder Abgang darf bis maximal 5m eine Leiter genutzt werden, wenn entsprechend der Gefährdungsbeurteilung (da isse wieder) kein anderer sicherer Zu- und Abgang möglich ist. Dabei immer bedenken, dass die Leiter mindestens 1m über die Austrittsstelle hinausragen muss.
Die Leiter ist als Arbeitsplatz (Maler streicht Wand) nur bis max. 2m Höhe zugelassen.

Zeitweilige Arbeiten sind auch bis 5m Höhe möglich. Zeitweilig heißt hier nicht länger als 2 Stunden pro Arbeitsschicht.

Generell sollen in Zukunft Leitern mit Stufen zum Einsatz kommen. Sprossen werden so gut wie nicht mehr hergestellt, jedenfalls, wenn Leitern nach DIN EN 131 verwendet werden…

Hey, das habe ich gesehen, da wurde schon wieder mit den Augen gerollt, nur weil ich DIN geschrieben habe… Jetzt reichts, der Rest muss dann eben selber erarbeitet werden.

Wer mehr erfahren möchte zu Leitern & Tritten und deren Verwendung vor allem auch in der Livekommunikation, der kann gerne ab und an in unserem Workshop- und Seminarprogramm stöbern. Da ist dann schon mal was mit dabei.

Quelle: https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/051-arbeiten-mit-leitern
16.10.2022