oder ab welchem Punkt Schluss mit lustig ist…

Risksassessment = Risikobewertung oder Gefährdungsbeurteilung.

Im Großen und Ganzen besteht unser gesamtes Leben aus bewussten oder unbewussten Riskassessments.

Vom ersten müden Augenaufschlag am Morgen an laufen die Routinen zur Risikoeinschätzung. Wir wägen ab, entscheiden und setzen um. Die Klamotte, die wir anziehen entspricht aller Voraussicht nach einer Maßnahme um dem Risiko „Witterungseinfluss“ zu begegnen. Wer auf alles vorbereitet sein möchte zwiebelt sich im angesagten Lagenlook durch den Tag um auf alles vorbereitet zu sein. Wer etwas risikobereiter ist zieht an, was gerade farblich zu seiner Laune passt, auf die Gefahr hin, in die Situation „zu-heiß-zu-kalt-zu-dick-zu-dünn“ zu kommen.

Aber nun mal weg von den persönlichen Befindlichkeiten hin zu den Situationen in denen eine Risikobewertung aka Gefährdungsbeurteilung wirklich notwendig ist. In der Welt da draußen gibt es ganze Wissenschaftsbereiche, die sich mit Risikomanagement befassen. Von Wetterprognosen bis hin zu Finanzportfolios, es wimmelt nur so von riskassessments nach unterschiedlichsten Methoden wie z. B. der Risikoeinschätzung nach DIN EN ISO 13849-1 zur Festlegung des Risikos bei sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen.

In unseren kleinen support factory Welt ist die Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung eine fast schon tägliche Arbeitsroutine. Im Arbeitsschutz Grundlage für die Ermittlung von Maßnahmen, im Datenschutz z. B. wichtig bei der Interessenabwägung zur Begründung eines „berechtigten Interesses“ gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Im Weiteren konzentrieren wir uns auf den Bereich Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung finden wir z. B. in §§4 Abs. 1, 5 Abs. 3, 6 Abs.1 ArbSchG , ASIG, §3 BetrSichV, §7 GefStoffV, DGUV Vorschrift 2, ASR V3, TRBS 1111… Ok, das sollten wir vielleicht wirklich mal in einem Workshop oder Seminar genauer betrachten und gucken uns jetzt mal „nur“ die klassische Gefährdungsbeurteilung an.

RISIKOARTEN

  • Grenzrisiko = höchstes akzeptables Risiko
  • Risiko = Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens und dessen Schwere
  • Restrisiko = verbleibendes Risiko, nachdem ausreichend Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.

Mit dem Restrisiko werden wir leben (müssen). Sobald wir allerdings eine Grenze in Richtung Gefahr überschreiten, müssen wir uns etwas zur Risikominimierung überlegen.

Jetzt hat das Risiko schon mal einen Namen. Nun bekommt es auch noch einen Wert.

In den gängigen Methoden im Bereich Arbeitsschutz lässt sich aus den Kriterien „Schadenschwere“ und der „Eintrittswahrscheinlichkeit“ ein Risikowert ermitteln.

Die Schadenschwere beschreibt, womit zu rechnen ist, wenn etwas passiert. Hier ein kleines Beispiel aus dem Arbeitsschutz:

  • Sturz aus 15m Höhe auf festen Untergrund > schwere Verletzung,
  • Sturz aus 1m Höhe auf weichen Untergrund > leichte Verletzung.

Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit verhält es sich ähnlich. Hier gibt es meist eine Range von „sehr unwahrscheinlich“ bis „sehr wahrscheinlich“. In unserer Beispieldarstellung sieht man eine fünfstufige Matrix nach Nohl. Die gibt es auch mit 3-4-6-12er Grid… Up to you.

Buchtipp: Nohl, Jörg: Verfahren zur Sicherheitsanalyse, eine prospektive Methode zur Analyse und Bewertung von Gefährdungen, Wiesbaden: Dt. Univ.-Verl., 1989 oder HIER bei docplayer.org

https://docplayer.org/73499664-Joerg-nohl-verfahren-zur-sicherheitsanalyse.html

Das ALARP Modellas low as reasonably practicable > so niedrig, wie vernüftigerweise machbar – sieht fast genauso aus, ist aber für den Controller oder Finanzminister unter der werten Leserschaft voraussichtlich das gefühlt bessere Modell, da es bei der Machbarkeit auch die finanziellen bzw. wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Das Thema „wer-soll-das-bezahlen“ ist aber auch bei allen anderen Methoden zulässig. Allerdings Achtung, „kostet-was-machen-wir-nicht“ ist keine mögliche Begründung zum Abwählen einer Maßnahme.

Die ermittelten Werte kann man wunderbar in ein Ampelsystem übertragen.

  • Risikoklasse 1    Hierunter fallen Risiken, die man als Restrisiken akzeptieren kann, die beispielsweise allgemeine Lebensrisiken darstellen.
  • Risikoklasse 2    Hierzu gehören alle Risiken, die mittel- bis langfristig beseitigt oder minimiert werden müssen.
  • Risikoklasse 3    Risiken dieser Kategorie sind inakzeptabel, weshalb unverzüglich Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. In der Regel ist eine sofortige Einstellung der Arbeiten notwendig.

Die Farben finden sich in der bereits erwähnten Matrix nach Nohls wieder. Diese gibt es in ganz unterschiedlichen Detailtiefen. Wir verwenden meist die 5x5er Version.

Wenn man mit der Matrix ein paar Szenarien durchspielt, wird ziemlich schnell klar an welcher Schraube man drehen kann und was sich einfach nicht verändern lässt.

Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis. Auch wenn keine Dachdecker oder Solaranlagenbauer unter den Lesern sind, können sich hoffentlich die meisten hier reindenken.

Auf einem Flachdach auf einem 15-stöckigen Hochhaus (ca. 50m) werden Solarpanels montiert. Geländer, Brüstung etc. –> Fehlanzeige. Die Arbeiten finden ziemlich nah – weniger als 1m – an der Absturzkante statt. Eines ist klar, wenn da einer runterfällt ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich. Es ist Herbst, die Dachfläche ist rutschig, Beleuchtung nicht vorhanden. Damit kommen wir zur Eintrittswahrscheinlichkeit die min. bei (2) „unwahrscheinlich“ liegt.

Mal ein Blick in die Matrix und *huch* ROT, also KEIN Weiterarbeiten ohne Maßnahme.

An der  Schadenschwere (5) „möglicher Tod“ ändert sich nichts, egal ob das 1x pro Jahr oder alle 100 Jahre passiert. Tod ist tod und „peng“. Somit können wir max. den Gelben Bereich erreichen wenn wir die Eintrittswahrscheinlichkeit auf (1) „sehr unwahrscheinlich“ bekommen. Jetzt heißt es Maßnahmen entwickeln und umzusetzen.

Wichtiger Hinweis: Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenschwere holen wir bei Themen, die wir nicht so ohne weiteres selbst bewerten können nicht aus der Glaskugel. Dafür gibt es Statistiken und Ausarbeitungen von verschiedenen Stellen.

Ich könnte jetzt mögliche Maßnahmen nennen – Geländer, Sekuranten, Lifeline etc. – und einfach mal so 2-3 aussuchen. Aber viel lieber erkläre ich jetzt wie man das ermittelte Risiko in eine Gefährdungsbeurteilung überführt.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Jetzt kennen wir schon mal das Risiko und können nun in den sechs Schritten eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Gehen wir mal wieder ins Bett und beginnen den Tag mit einer Gefährdungsbeurteilung und ordnen diese in die bekannten sechs Schritte der Gefährdungsbeurteilung ein.

  1. Bereich festlegen > Ich und meine Aufgaben für diesen Tag: mit dem Auto von Hannover nach München fahren, 650km und es schneit.
  2. Gefährdung ermitteln > Gefährdung durch Übermüdung, zu wenig Schlaf, die Konzentration zu verlieren und einen Unfall zu bauen.
  3. Gefährdung beurteilen > Auto, Schnee, Müdigkeit, schlechte Mischung… Ich würde sagen wir sind bei Eintrittswahrscheinlichkeit (2) „unwahrscheinlich“ und Schadenschwere (3) „mittelschwere Verletzung“. Somit im Gelben Bereich.
  4. Maßnahmen festlegen > Fahren muss ich (S) Anderes Auto würde auch nix bringen (T) Ganz, ganz langsam und vorsichtig fahren reduziert evtl. die Schadensschwere, hat aber negativen Effekt auf die Übermüdung (O) Aber noch 2-3 Stunden schlafen, das wäre sinnvoll (O/P)…
  5. Maßnahme umsetzen > Wecker auf 10:00 Uhr und Augen zu…
  6. Wirksamkeit überprüfen > Komme zwar später, aber sicher an.
  7. Gefährdungbeurteilung fortschreiben > Für das nächste Mal Zeit einplanen, falls die Nacht blöd war und ein anstrengender Tag bevorsteht.

Eine runde Sache, oder? Wo wir gerade bei rund sind… Den meisten ist der Demmingkreis ein Begriff. Der PDCA-Zyklus – Plan > Do > Check > Act – gehört in das klassische Prozessmanagement. Mit „Planen, Umsetzen, Überprüfen, Handeln“ geht es schnurstracks in den KVP, den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Nichts anderes sind die sechs Stufen der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz und lässt sich auch 1:1 auf die Grundlagen des Risikomanagements übersetzen.

Risikomanagement: Rechtzeitiges Erkennen und Bewältigen von möglichen Risiken

  1. / 2. Risikoidentifikation
  2. Risikoanalyse und -bewertung
  3. Ermitteln von Maßnahmen
  4. Umsetzen von Maßnahmen
  5. Überprüfen der Umsetzung

Jetzt ist hoffentlich in bisschen klarer, wie das Prinzip Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung funktioniert.

Prima, damit ist der Anfang gemacht. Wer nun wissen möchte, wie man im eigenen Unternehmen damit umgeht, den unterstützen wir gerne das rauszufinden.