Ich habe ein Dejavu aus 2018…

„wie soll das gehen?! Das können wir nicht leisten! Das kann uns keiner zumuten!“ und manche würden gerne, sind aber ratlos wie man da rangehen soll…

2018 ging es um die DSGVO, 2023 um das LKSG – Lieferketten(sorgfaltspflichten)gesetz

Die Energie, die hier gerade in die Gegenwehr fließt sollte besser schon mal in die Umsetzung gehen… Und für die Ratlosen eine gute Nachricht: So schwierig ist das gar nicht, aber dazu später…

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommt genauso wie die DSGVO absolut überraschend  nach Jahren der Ankündigung und guten Worte…

„Um diese Leitprinzipien in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung zunächst auf freiwilliges Engagement gesetzt. Im Dezember 2016 hat sie den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) (NAP) verabschiedet und einen Überprüfungsmechanismus eingerichtet. Das Ergebnis: Zu wenige Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.“

BMZ – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

80% von 3.000 (2019) 83% von 450 (2020) Unternehmen erfüllen die Vorgaben nicht. Anmerkung: 2020 waren 2.250 angefragt, lediglich 450 haben (freiwillig) berichtet.

Bei dieser Quote ist dann wohl dem Letzten klar geworden, dass das mit dem Apell an Moral und Ethik und freiwilliger Selbstkontrolle nix wird. So weiter wie vorher funktioniert aber auch nicht…

2023 trifft es erst mal die großen Unternehmen (>3.000 Mitarbeiter) mit dem LKSG

ABER

diese Großunternehmen (ca. 1.000 in Deutschland) müssen hier über ihre gesamte Wertschöpfungskette berichten. Und da hängen dann die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Form von Dienstleistern und Lieferanten und ihre Subunternehmer und die SubSub… auch mit drin.

Jetzt aber endlich die gute Nachricht: Wie Eingangs bereits erwähnt, ist das gar nicht so schwierig…