SF_white paper 01-2023_CSR-LkSG
In diesem white paper erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einen Überblick über
> im Lieferkettengesetz LkSG und CSR-Berichtspflicht aufgeführte Pflichten für Großunternehmen,
> Konsequenzen für Lieferanten und Dienstleister aus KMU,
> Möglichkeiten sich präventiv auf die kundenseitig geforderten Nachweise vorzubereiten und
> dabei ihre Nachhaltige Entwicklung strategisch und systematisch weiter auszubauen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt LkSG und das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz CSR-RUG verpflichtet aktuell Großunternehmen zu umfangreichen Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte und Nachhaltigkeit. Dies umfasst die Berichtspflicht sowie Überprüfung der eigenen Prozesse und Verpflichtung von Lieferanten und Dienstleistern.
Auf den ersten Blick scheinen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen nicht betroffen.
Das ist allerdings ein Trugschluss!
Durch die genannten Gesetze sind die Großunternehmen verpflichtet über ihre gesamte Wertschöpfungs- und Lieferkette zu berichten und darzustellen, mit welchen Maßnahmen sie die Einhaltung der Vorgaben bei ihren Lieferanten und Dienstleister abfragen und vor allem auch überprüfen.
Viele der berichtspflichtigen Unternehmen stehen hier vor einer noch schwer lösbaren Aufgabe.
Es ist aktuell noch kein Standard wie beispielsweise die bekannte ISO 9001 Zertifizierung im Bereich Qualitätsmanagement QM vorhanden, die alle angeforderten Bereiche abdeckt. Daher wird es aller Voraussicht nach unterschiedliche Ansätze geben, mit denen die Dienstleister und Lieferanten aufgefordert werden die notwendigen Nachweise zu erbringen.